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Selbstschutzwaffen

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Der Kauf von Waffen ist in Deutschland streng geregelt. Allerdings gibt es eine Reihe von Waffen, die auch ohne Waffenschein gekauft werden können.

Geregelt ist dies alles im Waffengesetz. Dort findet man auch die Definitionen und Begriffsbestimmungen sowie die Einstufungen der verschiedenen Waffen.

Hier sind nicht nur Erwerb, Handel, sichere Aufbewahrung, Transport, Besitz und die Instandsetzung von Waffen geregelt, sondern auch sog. "tragbare Gegenstände" aufgeführt, welche unter das WaffenG fallen und deshalb auch bestimmten Erwerbs- und Mitführregeln unterliegen. Hierunter fallen die meisten sogenannten "Selbstschutzwaffen"


Grundsätzlich gilt:

Der Erwerb ist für alle Selbstschutzwaffen ist für Volljährige (ab 18 Jahren) möglich, einige unterliegen sogar keiner Altersbeschränkung. 

ABER: Das Führen der Selbstschutzwaffen ist streng geregelt und stellt, je nach Verstoß, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern teilweise auch eine Straftat dar. Insbesondere bei Versammlungen, Veranstaltungen, aber auch Gaststätten oder Discobesuchen und Märkten ist das Führen verboten oder eingeschränkt.

Wie der Begriff "Selbstschutz"-Waffen bereits beinhaltet, dürfen diese nur in Notwehrfällen und Verteidigung eingesetzt werden, also nur dann, wenn Sie selbst angegriffen werden.


Für die folgenden  Waffen ist für den Kauf kein Waffenschein erforderlich:


Pfefferspray

Kubotan

Elektroschocker (Paralyzer)

taktische Taschenlampe

Schlagstock

Messer (hier bitte die aufgrund der Sicherheitslage ständig wechselnde aktuelle Gesetzgebung beachten!)


ABER:

- Das Führen dieser Gegenstände ist im Waffengesetz geregelt!

- Die Beschaffenheit dieser Gegenstände kann dazu führen, dass es sich um sog. "verbotene Gegenstände" (Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz) handelt, deren Erwerb und Besitz strafbar sind.

- Bitte beachten Sie, dass im Ausland solche Gegenstände frei verkäuflich sein können, aber in den Geltungsbereich des WaffG nicht eingeführt werden dürfen (auch nicht per Post)!


Weiteres folgt. Solange bitte aus den unten aufgeführten Links Informationen entnehmen.

Die App der DPolG enthält rechtliche Auflistungen zum Waffenrecht und Einstufung der Waffen und "Tragbaren Gegenstände".