Fenster und Fenstertüren

 

Fenster und Fenstertüren

 

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Fenster und vor allem Terrassentüren sind statistisch gesehen mit ca. 70 % die beliebtesten Angriffspunkte der Einbrecher. Leicht zugängliche Fenster und Fenstertüren sollten deshalb das besondere Augenmerk der Haus- und Wohnungsbesitzer erhalten. Insbesondere im Erdgeschoss, aber auch leicht zugängliche Kellerfenster und eventuell mit einfachen Aufstiegshilfen auch im 1. Stock zu erklimmende Fenster sind hier gefährdet; dies gilt auch für Mehrfamilienhäuser!


Wenn beim Kauf der Fenster nicht ausdrücklich danach gefragt wird, werden von vielen Verkäufern immer noch Fenster angeboten, welche zwar sehr gute Wärmedämmung und Wetterbeständigkeit aufweisen, aber teilweise keinen oder nur unzureichenden Schutz gegen Einbruch bieten. Erfahrungsgemäß werden Fensterelemente mit einfachsten Werkzeugen, wie großen Schraubendrehern, Keilen und ggf. Zangen geöffnet; hiermit oder sogar nur mit Körpereinsatz können ungenügend gesicherte Fenster in kurzer Zeit, meist unter einer Minute, geöffnet werden.


Bauherren und Renovierer sollten bei der Auswahl Ihrer neuen Fenster, Balkon- und Terrassentüren geprüfte einbruchhemmende Produkte nach DIN EN 1627 in der Widerstandsklasse (RC) 2 wählen. Diese haben nicht nur ringsum spezielle Sicherheitsbeschläge wie z. B. „Pilzkopfzapfen“ oder Klappensysteme, welche den Fensterflügel fest mit dem Rahmen verbinden und zuverlässig ein Aufhebeln erschweren, sondern auch einen abschließbaren Fenstergriff mit einem Abreiß- bzw. Abdrehwiderstand von mind. 100 Nm (besser 200 Nm), welche den Beschlag gegen Manipulationen der Einbrecher von außen oder durch Einschlagen der Scheibe schützen.


Die Glasscheiben sind als einbruchhemmendes Verbundsicherheitsglas, also mit einer zwischen zwei Scheiben eingeklebten Sicherheitsschicht, mindestens nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A ausgestattet, wobei diese zusätzlich noch im Fensterflügel verklebt oder mit besonderen Glashaltesystemen befestigt sind. Sie erhalten hierdurch eine Funktion die der Windschutzscheibe eines Fahrzeuges ähnelt. Die Scherben bleiben beim Einschlagversuch an der Trägerfolie kleben und die durch den Bruch flexibel gewordene Scheibe kann durch die Randanbindung nicht eingedrückt werden. Ein Durchgriff z.B. auf den Fenstergriff ist erst nach einer durch die Widerstandsklasse vorgegebene Zeit möglich. Die Sicht wird durch die Folien nicht beeinträchtigt.


Solche Fenster werden durch unabhängige Prüfinstitute nach den Vorgaben der Normen neutral geprüft.


Sollten Ihre vorhandenen Fenster noch nicht zu alt sein und auch eine gewisse Stabilität aufweisen, können Sie diese durch einen bei der Polizei gelisteten Facherrichter auch einbruchhemmend nachrüsten lassen. Die in diesem Adressnachweis aufgeführten Unternehmen erfüllen die personellen Voraussetzungen und haben ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen. Sie haben sich unter anderem zu fachgerechter Kundenberatung gemäß der polizeilichen Empfehlungspraxis und zur Beachtung der Einbauvorschriften der Hersteller verpflichtet.


Eine Nachrüstung kann sowohl innenliegend im Fensterfalz durch Austausch der Beschlagselemente gegen geprüfte einbruchhemmende Beschläge (nach DIN 18104 Teil 2), als auch durch das Anbringen von zusätzlich aufzuschraubenden Nachrüstsicherungen (nach DIN 18104 Teil 1) erfolgen. Hier ist erfahrungsgemäß darauf zu achten, dass die Bedienung des Fensters durch die Sicherungen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dieses intuitiv und bequem zu bedienen bleibt. Über die verschiedenen Möglichkeiten berät auch gerne neutral die für den Standort des Gebäudes zuständige kriminalpolizeiliche Beratungsstelle. Hier können Sie nach Terminvereinbarung auch viele der Produkte testen.


Nachrüstsicherungen müssen nach Norm verbaut werden, damit sie ihre Wirkung voll entfalten können. Hierzu ist es notwendig, sowohl die Griffseite der Fenster, als auch die Bandseite (Scharnierseite) entsprechend mechanisch nachzurüsten. Bei überhohen Fenstern und Fenstertüren (>1m) sind mindestens zwei Verriegelungspunkte auf jeder Seite erforderlich, um einen ausreichenden Schutz zu erhalten.


Wenn Sie sich entschlossen haben sollten, Ihre Fenster und Fenstertüren einbruchhemmend auszustatten, prüfen Sie zuerst das Herstellungsdatum, welches Sie oft zwischen den Glasscheiben auf den Abstandsleisten finden. Ein Fenster hat eine Lebensdauer von ca. 40 Jahren. Je nach Qualität, Material und Pflege kann diese jedoch extrem hiervon abweichen. Erkundigen Sie sich bei einem Fachbetrieb, ob sich für Ihre Fenster eine Nachrüstung noch lohnt oder besser ein Austausch gegen geprüfte einbruchhemmende Elemente vorgenommen werden sollte. Bei Austausch könnten auch Elemente einer Alarmanlage gleich mit integriert werden.


Außerdem gilt selbstverständlich:

  • Auch bei nur kurzer Abwesenheit sollten Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren verschließen.
  • „Gekippte Fenster sind offene Fenster!“, da diese von Einbrechern leicht zu überwinden sind. Das gilt übrigens auch für die meisten einbruchhemmenden Fenster!


Derzeit können Sie auch noch Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch nehmen, aus welchen sie sowohl einen Zuschuss zu Ihrer Nachrüstung, als auch einen Kredit für Ihre Einbruchssicherung erhalten können, soweit Sie die geforderten Vorgaben erfüllen.


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