Förderung Einbruchschutz

 

Förderung Einbruchschutz

 

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Förderung Einbruchschutz

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Seit einigen Jahren werden bauliche Maßnahmen zur Einbruchsicherung durch staatliche Programme gefördert. Diese Förderungen sind sowohl als Zuschüsse, die Sie also nicht mehr zurückzahlen müssen, als auch durch Kreditangebote, aber auch kombiniert möglich. Die Förderungen müssen bei der KfW-Bank beantragt werden. Der Antrag hierauf ist online relativ einfach zu stellen. Vielleicht kann auch Ihr beauftragter Handwerksbetrieb diesen Antrag in Ihrem Namen vorbereiten.


Sollten Sie über die Nachrüstung vorhandener Fenster und Türen oder die Anschaffung neuer einbruchhemmender Bauteile nachdenken, so prüfen Sie vor Auftragsvergabe, ob diese Produkte förderfähig sind. Dies können Sie mittels dem angebotenen KfW-Vorabcheck beim jeweiligen Förderprodukt einfach prüfen.


Förderfähig ist nicht nur der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Türen nach DIN EN 1627 Widerstandsklasse (RC) 2, sondern auch von Gittern und geprüften Rollläden.

Die Nachrüstung der Bauteile nach DIN 18104 Teile 1 u. 2 mit geprüften Nachrüstsystemen für Türen, Fenster, Balkon und Terrassentüren, sowohl verdeckt im Beschlag liegend als sogenannte „Pilzkopfzapfen“ als auch mittels  Zusatzsicherungen ist ebenso förderfähig, wie der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (DIN EN 50 131, Grad 2 oder besser). Gar einige Smart Home Anwendungen können gefördert werden, soweit diese Einbruchmeldefunktionen haben, welche die Anforderungen nach nach DIN VDE V 0826-1 und die sogenannte „Zwangsläufigkeit“ erfüllen. Zwangsläufigkeit bedeutet, wie bereits unter Alarmanlagen erklärt die Vermeidung von Falschalarmen mittels technischer Mittel sowie Bedienerfreundlichkeit.


Sie können die Förderungen sowohl als Eigentümer, als auch als Mieter in Anspruch nehmen. Bitte vergessen Sie aber nicht vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Im Gewerbe gibt es keinen Zuschuss, hier können steuerliche Abschreibungen in Anspruch genommen werden. Beachten Sie auch, dass bei Zuschusserhalt keine steuerliche Abschreibung der Handwerkerkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen mehr möglich ist.


Es ist zwischen zwei Fördertöpfen zu unterscheiden, bei denen die jeweiligen Voraussetzungen zu prüfen sind.


Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch werden über die Förderprogramme „Einbruchschutz-Investitionszuschuss (455-E)“, sowie über „Altersgerecht Umbauen-Kredit (159)“ gefördert. Hier sind einzelne Maßnahmen zum Einbau von einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, sowie Garagentoren, (wenn die Garage mit dem Wohnhaus verbunden ist) genauso förderfähig, wie Nachrüstprodukte für Fenster und Türen. Auch Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen fallen unter diese Förderung. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen der jeweiligen Produktmerkblätter erfüllen, welche sich in der Regel mit den Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen oder der bei der Polizei gelisteten Errichterunternehmen, also Handwerksbetriebe mit nachgewiesener Eignung, decken. Hierunter fallen auch die oben genannten Alarmanlagen und bestimmte Smart Home-Anwendungen.


Sollten Sie einen Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren planen, wird über das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren (als Kredit Nr. 151, 152, oder Zuschuss Nr. 430)“ gefördert. Hier wird der Einbruchschutz sozusagen bei nachgewiesener energetischer Sanierung mitgefördert. Je nach Maßnahme kann hier ein Energieberater erforderlich werden.


Wenn der Austausch oder die Nachrüstung mit barrierereduzierenden Maßnahmen einhergehen, gelten die Programme „Barrierereduzierung-Investitionszuschuss (Nr. 455–B)“ und „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159)“


Der Ablauf bei Inanspruchnahme einer KfW-Förderung muss die folgende Reihenfolge einhalten:

·      Beratung durch kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, gelistetes Errichterunternehmen oder sonstige anerkannte Fachbetriebe des Handwerks

·      Kostenvoranschlag einholen

·      Fördersumme im KfW-Zuschussportal beantragen

·      Zusage abwarten!

·      Erst nach Erhalt der Zusage Auftrag vergeben (Datum)

·      Kauf der förderfähigen Sicherungseinrichtungen und fachgerechte Montage durch gelistetes Errichterunternehmen oder sonstige anerkannte Fachbetriebe. 

·      Rechnung des Fachbetriebs muss enthalten:

·      genaue Bezeichnung der verbauten einbruchhemmenden Bauteile

·      Nennung der erforderlichen Normen

·      Bestätigung über den normgerechten Einbau nach Angaben des Herstellers


Sie können selbstverständlich auch unter der kostenfreien KfW-Servicenummer 088 5399002 direkt anfragen und sich beraten lassen.



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