Videoüberwachung

 

Videoüberwachung

 

Bilder von "vorsichtiger.de" und pixabay

Videoüberwachung

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Videosysteme sind mittlerweile Massenware und werden über viele Vertriebswege an den Kunden gebracht. Oft wird angefragt, welches Videosystem denn empfohlen würde. Schon aus Gründen der Neutralität wird hier kein System empfohlen, sondern lediglich Funktionen erklärt.


Zuerst wird hinterfragt, welchen Zweck die Überwachung erfüllen soll. Die Gründe für den Wunsch einer Videoüberwachung sind so vielfältig wie das Leben. Die Anfragen reichen vom Einbruchschutz über den Diebstahlschutz bis hin zur Beweisführung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Problemen mit Unbekannten auf dem Grundstück oder Sachbeschädigungen. Dazu kommen noch Anfragen für die verschiedensten Aufgabenbereiche im Gewerbe und Betrieben.


Video kann lediglich dokumentieren! Ob mit Videokameras ein Einbruch verhindert werden kann, ist nicht sicher. Gewiss wirken diese jedoch abschreckend, da der Täter nicht erkennen kann, ob mit der Aufnahme auch eine Alarmauslösung einhergeht. Videoaufnahmen können gute Dienste leisten, um eventuelle Vorbereitungshandlungen zu erkennen und natürlich auch die Strafverfolgung der Polizei unterstützen. Videotechnik sollte jedoch immer durch einen mechanischen Grundschutz ergänzt werden.  


Der Grundstein für gute Ergebnisse Ihrer Videoanlage wird stets vor der Installation gelegt!

Es gilt nicht nur zu klären, welcher Bereich überwacht werden soll und zu welcher Tages- oder Nachtzeit? Braucht man Beleuchtung oder kämpft man mit Gegenlicht? Soll durch die gewählte Bildauflösung ein Ereignis wahrgenommen, ein Kennzeichen abgelesen, eine Person erkannt oder sogar eine fremde Person identifiziert werden können? Wie lange ist das Objekt alleine, welcher Zeitrahmen wird für die Aufnahmezeit benötigt? Diese und viele weitere Fragen stellt der zertifizierte Facherrichter für Videoüberwachungsanlagen oder ein zertifizierter Facherrichter für Einbruchmeldeanlagen, der ggf. Videokameras in diese integriert.


Die fachgerechte Projektierung, Planung und Montage, sowie die Auswahl der „richtigen“ Kameras ist für die Erfüllung des Zwecks und Erfolges der Videoüberwachung Voraussetzung und nur durch ein ausgiebiges Gespräch mit Ihnen und einer Ortsbesichtigung mit dem Fachbetrieb zu gewährleisten.


Nachdem diese Fragen geklärt sind, müssen Sie sich mit dem Datenschutz beschäftigen. Grundsätzlich darf nur das eigene Grundstück aufgenommen werden. Das Nachbargrundstück und der öffentliche Raum sind für die Videoüberwachung tabu. Auch in Mehrfamilienhäusern darf nicht in den gemeinsamen Flur oder Gemeinschaftsbereiche videografiert werden. Einzelne Gerichtsurteile verbieten hier sogar elektronische Türspione ohne Aufnahmefunktion. Auf die Videoüberwachung muss in den meisten Fällen deutlich erkennbar hingewiesen werden. Um Schwierigkeiten mit Nachbarn und Passanten zu vermeiden, sollten im Außenbereich nur Videokameras verbaut werden, die deutlich die Aufnahmerichtung erkennen lassen. Weitere Hinweise erhalten Sie bei den Landesämtern für Datenschutz.


Bitte sparen Sie sich das Geld für Videoattrappen sog. Dummys. Ein erfahrener Einbrecher erkennt diese auf den ersten Blick. Außerdem müssten Sie auch bei Dummys alle Vorgaben des Datenschutzes einhalten, da ein Unbeteiligter Bürger nicht erkennen kann, ob er wirklich überwacht wird oder nur so getan wird, als ob. Nutzen Sie die ausführliche Beratung durch die für Sie zuständige kriminalpolizeiliche Beratungsstelle oder durch einen zertifizierten Facherrichter.


Videoüberwachung wird in den  Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nur sehr begrenzt gefördert. Video-Gegensprech-Anlagen sind unter bestimmten Umständen förderfähig. Weitere Förderungsmöglichkeiten müssen besonders begründet und anerkannt werden. Bitte erfragen Sie vor Auftragsvergabe die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.



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